Jugendanwalt in der Schweiz: Wichtige rechtliche Abgrenzung
Wer in der Schweiz nach einem „Jugendanwalt“ sucht, meint rechtlich etwas völlig anderes als in Deutschland. In der Schweiz ist der Jugendanwalt eine offizielle staatliche Magistrats- und Untersuchungsbehörde – in Deutschland hingegen die umgangssprachliche Bezeichnung für einen privaten Strafverteidiger.
Grundlegende Unterschiede im Jugendstrafrecht
Um Fehlannahmen im Ermittlungs- und Strafverfahren zu vermeiden, sollten Betroffene die Unterschiede zwischen dem schweizerischen und dem deutschen Rechtssystem genau kennen:
| Kriterium | Schweiz (JStG & JStPO) | Deutschland (JGG & StPO) |
|---|---|---|
| Bedeutung „Jugendanwalt“ | Staatliche Behörde (Jugendanwaltschaft, Art. 6 JStPO): Leitet die Strafuntersuchung, vertritt die Anklage oder erlässt Strafbefehle. | Keine Behörde. Umgangssprachliche Bezeichnung für einen privaten Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht. |
| Beginn der Strafmündigkeit | Vollendetes 10. Lebensjahr (Art. 3 Abs. 1 JStG). Bereits Kinder ab 10 Jahren unterliegen dem Jugendstrafgesetz. | Vollendetes 14. Lebensjahr (§ 19 StGB). Kinder unter 14 Jahren sind absolut schuldunfähig. |
| Rechtliche Verteidigung | Wird als Jugendverteidigung (Art. 24 ff. JStPO) durch frei gewählte oder amtlich bestellte Rechtsanwälte ausgeübt. | Wird durch Strafverteidiger (Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger nach § 68 JGG, § 140 StPO) ausgeübt. |
| Ermittlungsführung | Die Jugendanwaltschaft ermittelt selbstständig und umfassend über Tat und Persönlichkeit. | Die Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln; das Jugendamt (Jugendgerichtshilfe) berichtet über persönliche Umstände (§ 38 JGG). |
| Altersgrenze Jugendrecht | 10 bis 18 Jahre (Volljährigkeit). Ab 18 Jahren gilt grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht. | 14 bis 17 Jahre (Jugendliche) zwingend JGG. 18 bis 20 Jahre (Heranwachsende) nach Reifegrad (§ 105 JGG). |
Was bedeutet das für Ratsuchende aus der Schweiz?
-
Keine kantonale Behörden-Website: jugendanwalt.com ist keine kantonale Dienststelle und vertritt keine staatlichen Organe der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
-
Sie haben Post von der Schweizer Jugendanwaltschaft erhalten? Wenn Sie oder Ihr Kind in der Schweiz ein Schreiben der kantonalen Jugendanwaltschaft (z. B. Jugendanwaltschaft Zürich, Basel-Stadt, Bern, St. Gallen etc.) erhalten haben, handelt es sich um eine staatliche Strafverfolgungsmaßnahme.
-
Benötigen Sie eine Verteidigung in der Schweiz? In diesem Fall müssen Sie sich an eine in der Schweiz zugelassene Anwältin oder einen Anwalt für Jugendstrafrecht (Jugendverteidigung) wenden. Zuständig für Beratungen und Anwaltsvermittlungen in der Schweiz ist unter anderem der jeweilige kantonale Anwaltsverband (Schweizerischer Anwaltsverband SAV / FSA).
-
Geltungsbereich unseres Informationsangebots: Die auf dieser Website bereitgestellten Ratgeberartikel, Mustervorlagen und der Ersteinschätzungs-Assistent beziehen sich ausschließlich auf die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland (deutsches Jugendgerichtsgesetz JGG, Strafprozessordnung StPO, Achtes Buch Sozialgesetzbuch SGB VIII).