Über das Informationsportal jugendanwalt.com
jugendanwalt.com ist ein unabhängiges, bundesweites Informations- und Ratgeberportal zum Jugendstrafrecht (JGG) und Jugendhilferecht (SGB VIII) in Deutschland.
Unser Ziel ist es, Jugendlichen, Heranwachsenden und Eltern in rechtlich schwierigen Situationen verlässliche, verständliche und juristisch fundierte Orientierung zu geben – vom ersten polizeilichen Schreiben bis zur anwaltlichen Vertretung.
Unsere Grundsätze
Juristische Präzision
Rechtliche Sachverhalte werden verständlich aufbereitet, ohne Fachchinesisch, aber juristisch exakt und fundiert auf Basis von JGG, StPO, BGB und SGB VIII.
Schnelle Akuthilfe
Bei einer polizeilichen Vorladung, Durchsuchung oder Konflikten mit dem Jugendamt zählt besonnenes Handeln. Wir bieten konkrete Handlungsempfehlungen und praxiserprobte Mustervorlagen.
100 % Anonymität & Datenschutz
Kein Tracking, keine Werbebanner, keine Weitergabe persönlicher Daten. Unser interaktiver Ersteinschätzungs-Assistent läuft vollständig lokal im Browser des Nutzers.
Redaktionelles Konzept & Abgrenzung
Was wir leisten
Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht: Nicht Sühne oder Vergeltung stehen im Mittelpunkt, sondern der Erziehungsgedanke (§ 2 JGG). In der Praxis wissen Betroffene und ihre Familien jedoch selten, welche Rechte ihnen zustehen – beispielsweise, dass gegenüber der Polizei keine Pflicht zur Aussage oder zum Erscheinen besteht (§ 163a Abs. 1 StPO) und wie Verfahren durch Diversion (§§ 45, 47 JGG) ohne Gerichtsverhandlung und ohne Eintrag ins Führungszeugnis beendet werden können.
jugendanwalt.com schließt diese Informationslücke durch verständliche Ratgeber, juristisch geprüfte Musterschreiben und ein bundesweites Anwaltsverzeichnis zur schnellen Kontaktaufnahme mit spezialisierten Strafverteidigern.
Wichtiger rechtlicher Hinweis
Die auf jugendanwalt.com bereitgestellten Inhalte dienen der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können das Mandatsverhältnis mit einer qualifizierten Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt nicht ersetzen.
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